Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seidenberger & Zirbs OG / MECOMM

Stand: Juli 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Leistungen und Lieferungen der Seidenberger & Zirbs OG, handelnd unter MECOMM, Ulschalkgasse 3, 2700 Wiener Neustadt, Österreich.

MECOMM erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Media-Sales, Medienkooperationen, Werbeplatzierungen, Advertorials, Gewinnspielkooperationen, Kommunikationsberatung und sonstige Werbe- und Marketingleistungen.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches. Verträge mit Verbrauchern werden von MECOMM nicht angeboten.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn MECOMM diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Angebote von MECOMM sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot schriftlich, per E-Mail oder in anderer nachvollziehbarer Form annimmt und MECOMM den Auftrag bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch MECOMM. E-Mail genügt der Schriftform.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

MECOMM schuldet die vereinbarte Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Anzahl an Buchungen, Anfragen, Leads, Klicks, Verkäufen, Medienresonanzen oder Bewertungen.

Bei Medienkooperationen, Advertorials, Printschaltungen, Online-Gewinnspielen oder sonstigen Werbeplatzierungen gelten zusätzlich die technischen, redaktionellen und organisatorischen Vorgaben des jeweiligen Medienpartners, Verlages, Plattformbetreibers oder sonstigen Dritten.

MECOMM ist berechtigt, zur Durchführung eines Auftrags Dritte einzubeziehen, insbesondere Medienpartner, Verlage, Plattformbetreiber, Grafiker, Texter, technische Dienstleister oder sonstige Kooperationspartner.

Soweit Leistungen von Dritten erbracht werden, gelten deren Vorgaben, Fristen, Spezifikationen, Verfügbarkeiten und Annahmebedingungen.

MECOMM haftet nicht für Änderungen, Verschiebungen, technische Störungen, redaktionelle Anpassungen oder Ablehnungen durch Medienpartner, sofern MECOMM diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Texte, Bilder, Logos, Links, Freigaben und sonstigen Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

Für die inhaltliche, sachliche, rechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

Verzögert sich die Leistungserbringung durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Bereits entstandene Kosten und Mehraufwände können von MECOMM verrechnet werden.

Entwürfe, Texte, Inserate, Advertorials, Layouts, Gewinnspielinhalte, Links oder sonstige Materialien gelten als freigegeben, wenn der Auftraggeber diese schriftlich, per E-Mail oder durch sonstige nachvollziehbare Erklärung bestätigt.

Nach erteilter Freigabe gehen inhaltliche Fehler, Tippfehler, sachliche Unrichtigkeiten oder rechtliche Beanstandungen, die auf bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten beruhen, zulasten des Auftraggebers.

Änderungen nach Freigabe sind nur möglich, soweit der Produktionsstand, der Medienpartner oder die gebuchte Platzierung dies zulassen. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Bei Print- und Onlinekooperationen gelten insbesondere Druckunterlagenschlüsse, Redaktionsfristen, technische Deadlines und Veröffentlichungstermine der jeweiligen Medienpartner.

MECOMM haftet nicht für Verzögerungen, die durch Medienpartner, technische Dienstleister, höhere Gewalt, verspätete Mitwirkung oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von MECOMM entstehen.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Honorare, Media-Kosten, Setup-Kosten, Produktionskosten, Druckkosten, technische Kosten, Fremdleistungen und sonstige Nebenkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

Fremdkosten, insbesondere Media-Leistungen, Verlagstarife, technische Kosten oder Leistungen Dritter, können von MECOMM an den Auftraggeber weiterverrechnet werden.

Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Zusatzleistungen werden nach Aufwand oder gesonderter Vereinbarung verrechnet.

Rechnungen von MECOMM sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug ist MECOMM berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, Mahnspesen und angemessene Kosten der Rechtsverfolgung zu verrechnen.

MECOMM ist bei Zahlungsverzug berechtigt, laufende Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten oder auszusetzen. Daraus entstehende Verzögerungen gehen zulasten des Auftraggebers.

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von MECOMM ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

Wird ein Auftrag nach Annahme durch den Auftraggeber storniert, verschoben oder wesentlich geändert, ist MECOMM berechtigt, bereits entstandene Kosten, Fremdkosten und den bis dahin angefallenen Aufwand zu verrechnen.

Bei gebuchten Media-Leistungen gelten zusätzlich die Storno- und Verschiebungsbedingungen des jeweiligen Medienpartners oder Verlages.

Bereits verbindlich gebuchte oder beauftragte Leistungen Dritter sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern MECOMM diese nicht kostenfrei stornieren kann.

Von MECOMM erstellte Konzepte, Texte, Layouts, Grafiken, Präsentationen, Kampagnenideen, Strategien und sonstige Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MECOMM.

Nach vollständiger Bezahlung erhält die Auftraggeber*in die vereinbarten Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang.

Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe, Veröffentlichung oder Übertragung an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von MECOMM zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Vom Auftraggeber  bereitgestellte Inhalte, Bilder, Logos, Marken, Texte und sonstige Materialien müssen frei von Rechten Dritter sein oder mit den notwendigen Nutzungsrechten bereitgestellt werden.

Der Auftraggeber hält MECOMM von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung bereitgestellter Inhalte entstehen.

Bei Werbeplatzierungen, Advertorials, Gewinnspielen und sonstigen Kooperationen in externen Medien gelten die Nutzungsrechte, technischen Vorgaben und Veröffentlichungsbedingungen des jeweiligen Medienpartners.

MECOMM kann nicht zusichern, dass Inhalte nach Ende einer Kampagne dauerhaft online abrufbar bleiben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

MECOMM verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und der jeweiligen Vereinbarung.

Bei Gewinnspielen, Lead-Aktionen oder sonstigen datenbezogenen Kooperationen werden personenbezogene Teilnehmerdaten nur weitergegeben, wenn dafür eine ausreichende rechtliche Grundlage besteht und dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Sofern keine gesonderte datenschutzrechtliche Vereinbarung besteht, erfolgt kein Anspruch auf Übermittlung personenbezogener Teilnehmerdaten. Möglich sind statistische oder aggregierte Auswertungen, soweit diese datenschutzrechtlich zulässig sind.

Der Auftraggeber hat erbrachte Leistungen nach Erhalt oder Veröffentlichung unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich bekanntzugeben.

Unterbleibt eine zeitnahe Rüge, gilt die Leistung als genehmigt, sofern der Mangel bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wäre.

MECOMM ist berechtigt, berechtigte Mängel durch Verbesserung oder Nachtrag zu beheben. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

MECOMM haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden.

Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, ausgebliebene Buchungen, ausgebliebene Anfragen, Reputationsschäden, Datenverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet MECOMM nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.

MECOMM haftet nicht für Inhalte, Aussagen, Bildmaterial, Links, Landingpages, Angebote oder sonstige Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder freigegeben wurden.

MECOMM ist berechtigt, den Auftraggeber nach Durchführung des Auftrags als Referenz zu nennen und öffentlich zugängliche Arbeitsergebnisse zu Präsentations- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, sofern dem nicht berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

Der Auftraggeber kann einer Referenznennung schriftlich widersprechen.

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Preise, Konditionen, Strategien und nicht öffentlich bekannte Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Dauer und Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

Bei laufenden Betreuungen oder wiederkehrenden Leistungen kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen, sofern nicht anders vereinbart.

Das Recht zur sofortigen Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz von MECOMM.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt der Schriftform.

Es gilt jeweils jene Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart oder auf der Website von MECOMM abrufbar war.

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